Hausmeister- und Gartenservice Bensheim
Mit langjähriger Erfahrung und den Schwerpunkt auf Kundenzufriedenheit gerichtet, können Sie uns Ihre Objekte ruhigen Gewissens anvertrauen.
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IHR ZUVERLÄSSIGER PARTNER FÜR HAUS UND GARTEN
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Mit langjähriger Erfahrung und den Schwerpunkt auf Kundenzufriedenheit gerichtet, können Sie uns Ihre Objekte ruhigen Gewissens anvertrauen. Wir bieten privaten wie gewerblichen Kunden, einen professionellen Service an.
- Hausmeisterservice
- Gartenservice
- Winterdienst
- Kontrolle von Technischen Einrichtungen
LEISTUNGEN
Mit langjähriger Erfahrung und den Schwerpunkt auf Kundenzufriedenheit gerichtet, können Sie uns Ihre Objekte ruhigen Gewissens anvertrauen. Wir bieten privaten wie gewerblichen Kunden, einen professionellen Service an.
Hausmeisterservice
Gartenservice
Winterdienst
Einführung und Anwendung
Kontrolle von Technischen Einrichtungen
Unter dem Überbegriff „technische Einrichtung“ versteht man im Allgemeinen alle Geräte und Anlagen, die auf optische, akustische, elektronische oder mechanische Art und Weise funktionieren.
Als technische Einrichtungen können sowohl Filmkameras, Heizkörper als auch Löschanlagen bezeichnet werden. Dementsprechend finden sich technische Anlagen in vielen sehr unterschiedlichen Bereichen und Einsatzgebieten.
In IT-Räumen kommen beispielsweise technische Einrichtungen wie raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) zum Einsatz oder auch Einrichtungen, die die elektrische Versorgung der IT-Räume sicherstellen.
Zu technischen Einrichtungen, die wichtige Funktionen im Brandschutz übernehmen, können unter anderem automatische Feuerlöschanlagen wie:
- Sprinkleranlagen
- Sprühwasseranlagen,
- Gaslöschanlagen
- Pulverlöschanlagen
Häufige Fragen zum Thema Technische Einrichtungen
Was ist eine technische Einrichtung?
Globale Fragen
Die Fragen, die wir am häufigsten über die Leistungen erhalten
Unter dem Überbegriff „technische Einrichtung“ versteht man im Allgemeinen alle Geräte und Anlagen, die auf optische, akustische, elektronische oder mechanische Art und Weise funktionieren. Als technische Einrichtungen können sowohl Filmkameras, Heizkörper als auch Löschanlagen bezeichnet werden.
Die Mitbestimmung soll verhindern, dass der Arbeitnehmer zum Objekt einer Überwachungstechnik gemacht wird. Ihm kann daher im Mitbestimmungsverfahren nicht verboten werden, technische Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer einzusetzen.
Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Betriebsrates einholen, wenn er einen Mitarbeiter versetzen oder einen neuen Beschäftigten einstellen will. Lehnt der Betriebsrat die Entscheidung des Arbeitgebers ab, bleibt dem Arbeitgeber nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dieses kann die Zustimmung des Betriebsrates ersetzen.
Beliebte Fragen
Lieblingsfragen von Kunden
Arbeitgeber muss bei Zustimmungsverweigerung Arbeitsgericht anrufen. Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung kann durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichts im Beschlussverfahren ersetzt werden (§ 99 Abs. 4 BetrVG).